Neue Verordnung für Sportstätten

„Sportstätten für Hobbysportler geschlossen“

 

 

Da die einschränkenden Maßnahmen der Bundesregierung zur Eindämmung der COVID-19 Pandemie soeben bis voraussichtlich 30. November 2020 verschärft wurden, heißt das für uns automatisch die Schließung der Sportstätten ab Dienstag 03. November 2020.

Ob und wann Sportstätten wieder geöffnet werden dürfen, hängt davon ab wie sich die Infektionszahlen entwickeln werden. Es dürfen Sportstätten nur von Spitzensportlern und ihren Trainer betreten werden, die den Sport beruflich ausüben oder an internationalen Wettkämpfen teilnehmen.

Die gültige Verordnung ist noch nicht ersichtlich.

Sollten sich Änderungen ergeben werde ich Euch auf dem Laufenden halten.

 

Sport

Alle Kontaktsportarten sind untersagt, darunter fällt etwa auch Fußball. Individual- und Freizeitsport im Freien bleibt erlaubt, sofern es dabei zu keinem Körperkontakt kommt. Sportstätten sind für Hobbysportler geschlossen, abgesehen von Outdoor-Sportstätten, bei denen es zu keinem Körperkontakt kommt (etwa Golf, Tennis, Leichtathletik). Spitzensportler und ihre Trainer dürfen jegliche Sportstätten hingegen betreten und ihren Sport beruflich ausüben oder an internationalen Wettbewerben teilnehmen – ohne Zuschauer.

 

 

Bleibt alle gesund und denkt dran

 

Dein Verein braucht dich

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